Beschlussvorlage - 2024/828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) der Stadt Sulzbach/Saar wird in der beigefügten Form beschlossen.

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (BekVO) können öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden wie folgt ergehen:

  1. im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde,
  2. in einer oder mehreren örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen oder
  3. durch Veröffentlichung im Internet.

Im Hinblick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und aus Gründen der Vereinheitlichung bzw. Vereinfachung sollten künftig die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Sulzbach/Saar ausschließlich durch die Veröffentlichung im Internet gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 3 BekVO publiziert werden.

Die Bekanntmachungssatzung erhält die in der Anlage beigefügte Form.

Damit werden zukünftig alle amtlichen Bekanntmachungen ausschließlich im Internet veröffentlicht, soweit keine sondergesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 5a Absatz 1 Satz 1 BekVO erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Internet in Form eines digitalen Dokumentes.

Die Anforderungen an das digitale Dokument sind in § 5a Absatz 1 Satz 4 i.V.m. § 5 Absatz 1 BekVO festgelegt. Das entworfene Muster dieses digitalen Dokumentes für die Stadt Sulzbach/Saar ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Des Weiteren wird den Anforderungen gemäß § 5a Absatz 2 BekVO entsprochen, indem die Benachrichtigung auf eine neue Publikation in geeigneter Form sichergestellt wird.

Die neue Bekanntmachungssatzung der Stadt Sulzbach/Saar tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Andere Veröffentlichungen sind dann noch möglich, allerdings entfalten diese ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr die rechtlichen Wirkungen der BekVO. 

 

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