Beschlussvorlage - 2024/852
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal wurden von der Zweckverbandsversammlung in der Sitzung am 17.12.2024 vorberaten und beschlossen. Die Verbandsversammlung hat einstimmig die Haushaltssatzung den Verbandsmitgliedern zur Annahme empfohlen.
Die Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der Räte der zweckverbandsangehörigen Kommunen. Damit wird den §§ 114,4 KSVG und 13,3 KGG, wonach die Vertreter der Kommune in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gebunden sind, Rechnung getragen.
Gem. § 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erhebt der Zweckverband, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, zur Deckung des Finanzbedarfes von seinen Mitgliedern eine Umlage. Die Höhe der Verbandsumlage wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. In analoger Anwendung von § 189a Abs. 3 KSVG müssen nach dem Rechnungsergebnis eingetretene Überschüsse und Fehlbeträge spätestens im zweitfolgenden Haushaltsjahr in den Umlagebedarf eingerechnet werden.
