Beschlussvorlage - 2025/862
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines/einer Umwelt- und Naturschutzbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht in Paragraph 38 vor, dass Städte und Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte ernennen. Diese fungieren als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Naturschutz in ihrem jeweiligen Stadt- oder Ortsteil.
Die Aufgaben der örtlichen Naturschutzbeauftragten sind vielfältig. Sie beurteilen lokale Planungen aus naturschutzfachlicher Perspektive, beraten die Bürgerinnen und Bürger in naturschutzrechtlichen Anliegen und informieren über die relevanten naturschutzrechtlichen Gegebenheiten. Darüber hinaus gehen sie Naturschutzprojekte in ihrer Gemeinde an und tragen so aktiv zum Schutz und Erhalt der Umwelt bei.
Besondere berufliche oder fachliche Voraussetzungen sind für dieses Ehrenamt nicht erforderlich.
Das Amt des/der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Stadt Sulzbach/Saar wurde öffentlich ausgeschrieben.
Es sind insgesamt zwei Bewerbungen bei der Stadt Sulzbach/Saar eingegangen. Die Bewerberin und der Bewerber wurden zu einer kurzen Vorstellung ins Rathaus eingeladen. An den Gesprächen nahmen die Leiterin der Personalabteilung sowie der stellvertretende Leiter des Fachbereiches IV teil.
Die Bewerberin ist wohnhaft in Hühnerfeld. Sie hat 1985 eine Ausbildung zur Bürogehilfin abgeschlossen und ist seit 2016 nicht mehr berufstätig. Sie ist leidenschaftliche Spaziergängerin und täglich in der Natur unterwegs. Eine saubere Umwelt ist für sie besonderes Anliegen.
Der Bewerber wohnt in Neuweiler und ist ausgebildeter Maschinenschlosser. Darüber hinaus hat er ein Studium in Produktions- und Fertigungstechnik absolviert. Er war lange Zeit in der Holzverarbeitungsindustrie tätig und hat zuletzt als Fachkraft für Arbeitssicherheit gearbeitet. Nun ist er im Vorruhestand und begeisterter Imker und Hobbygärtner. Er bezeichnet sich als sehr naturverbunden und möchte durch die Arbeit im Ehrenamt den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Sicht auf die Natur vermitteln.
Beide scheinen für die Ausübung des Ehrenamtes ein ausgeprägtes Gespür für Natur- und Umweltschutz im kommunalen Bereich mitzubringen.
Es ist vorgesehen, dass sich sowohl die Kandidatin als auch der Kandidat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen vorstellen und aufgrund des aus der Sitzung hervorgehenden Vorschlags der Bewerber bzw. die Bewerberin oder ggf. beide in der Sitzung des Stadtrates zum/zur Umwelt- und Naturschutzbeauftragten bestellt wird/werden (§ 24 GO des Stadtrates der Stadt Sulzbach/Saar).
Gem. § 38 SNG beträgt die Amtszeit fünf Jahre. Die Berufung erfolgt widerruflich. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Berufung ist bei anhaltender Untätigkeit des örtlichen Naturschutzbeauftragten zu widerrufen.
