Beschlussvorlage - 2025/892
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Zweckverbandsversammlung öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) - Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der Zweckverbandsversammlung am 04.04.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Eine Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung ist erst nach erfolgter Beratung in den Räten der zweckverbandsangehörigen Kommunen möglich, da die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung an die Beschlussfassungen der Räte nach § 13 (3) KGG und 114 (4) KSVG gebunden sind.
Die Zweckverbandsversammlung des ZPRS ist für Freitag, den 04.04.2025, einberufen worden. Aufgrund des späteren Termins der Stadtratssitzung (10.04.2025) findet die Beratung hierzu nicht im Stadtrat, sondern bereits am Donnerstag, 03.04.2025 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen der Stadt Sulzbach statt.
Der Einladung zur Zweckverbandsversammlung sind Erläuterungen, die Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2024 sowie weitere relevante Unterlagen als Anlage angefügt.
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen wird gebeten, dem Bürgermeister eine Anweisung zum Abstimmungsverhalten hinsichtlich der in der Einladung aufgeführten öffentlichen Tagesordnungspunkte zu erteilen:
TOP 1/TOP 12 – Annahme der Niederschrift vom 13.12.2024
Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift vom 13.12.2024 in der Anlage.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Niederschrift wird in der vorgelegten Form von der Verbandsversammlung beschlossen.
TOP 2/TOP 13 – Jahresabschluss 2023
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu diesem TOP in der Anlage. Der Jahresabschluss 2023 wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten der Stadt Sulzbach am 03.12.2024 beraten. Der entsprechende Beschluss wurde im ZPRS jedoch abgesetzt. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung sind daher nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Der Jahresabschluss 2023 wird in der vorgelegten Form von der Verbandsversammlung
beschlossen.
TOP 3/TOP 14 - Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter für 2023
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu diesem TOP in der Anlage. Die Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter für 2023 wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten am 03.12.2024 beraten. Der entsprechende Beschluss wurde im ZPRS jedoch abgesetzt. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung sind daher nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner beiden Stellvertreter, Herrn Maurer und Herrn Lang, für ihre Amtszeit im Jahr 2023.
TOP 4/TOP 15 – Wahl des Abschlussprüfers 2024
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in der Anlage.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung beschließt die Beauftragung der Firma Atax als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2024.
TOP 5/TOP 16 – Wirtschaftsplan des Verbandes für das Jahr 2025
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen und den sonstigen Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 erhöhen sich die Kosten für die Linienverkehre in Sulzbach um insgesamt 25.000,- Euro im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt dieser Anstieg moderat aus. Die Kostensteigerung ist insbesondere auf die geänderte Verteilung der Linienkosten (linienscharfe Abrechnung) aus dem Jahr 2023 zurückzuführen. Durch diese neue Aufteilungsmethode hat die Stadt Sulzbach insbesondere bei der Buslinie 132 eine höhere Kostenbeteiligung zu übernehmen. Im Gegensatz dazu führt die gute Einnahmesituation beim Linienbündel E im Wirtschaftsplan 2025 zu einer jährlichen Ersparnis von fast 40.000,- Euro für die Stadt Sulzbach. Vor allem die Linie 175 wird sehr stark genutzt, was sich direkt in hohen Einnahmen auf dieser Linie widerspiegelt.
Die Umlage des Verbandes erhöht sich für die Stadt Sulzbach in 2025 von 11.035,- Euro um etwa 1.100,- Euro auf 12.138,50 Euro.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Der Wirtschaftsplan 2025 wird in der vorgelegten Form von der Verbandsversammlung
beschlossen.
TOP 6/TOP 17 – Erweiterung der Satzung zur Aufnahme einer Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in der Anlage.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung stimmt dem Vorschlag der Satzungserweiterung zu, bei
Beschlussnotwendigkeiten auf das Verfahren im Umlauf zurückzugreifen. Die Satzung wird entsprechend ergänzt.
TOP 7/TOP 18 – Vergabe der Linie 142
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in der Anlage.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung beschließt, der Vergabe der Linie 142 für sieben Jahre und neun Monate sowie der Veröffentlichung der Vorinformation zuzustimmen.
TOP 8/TOP 19 – Notvergabe der Linien 166 und 167
Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in der Anlage.
Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung beschließt, der Notvergabe des Linienbündels 166/167 für zwei Jahre zuzustimmen. Der Finanzierungsanteil der Landeshauptstadt Saarbrücken wird von der Gemeinde Großrosseln übernommen.
