Beschlussvorlage - 2025/884

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verpachtung und Ausschreibung zur Installation und Bewirtschaftung von Elektro-Ladestationen auf städtischen Grundstücken wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Im Stadtgebiet Sulzbach sollen auf folgenden städtischen Grundstücken E-Ladestationen installiert werden:

 

  1. Bahnhof Sulzbach, Parzelle Flur 1, Nr. 69/8 (Anlage 1, rot schraffierte Fläche); Es handelt sich um eine E-Bike Ladestation.
  2. Spatzenhäusschen, Salmstraße, Parzelle Flur 1, Nr. 29/4 (Anlage 2, rot schraffierte Fläche); Es handelt sich um eine PKW-Ladestation.
  3. Am Rathaus, Parzelle Flur 1, Nr. 200/48 (Anlage 3, rot markierte Fläche); Es handelt sich um eine E-Bike Ladestation.
  4. Die zukünftige E-Bike Ladestation im Sportzentrum ist im Eigentum der KDI. Somit wäre die Ausschreibung von dieser anzustoßen.

 

Mit Beschluss vom 16.05.2024 wurde die Verwaltung ermächtigt, Gestattungsverträge mit Interessenten zur Installation und Bewirtschaftung von E-Ladestationen auf städtischen Grundstücken abzuschließen.

 

Aufgrund dessen sollen die geplanten Ladestationen, die sich auf städtischen Parzellen befinden, an verschiedene Betreiber ausgeschrieben werden. Als zukünftige Betreiber bieten sich z.B. VSE, Energis, Stadtwerke usw. an.

 

Ein generalisierter Mustervertragsentwurf liegt vor. Dieser wird dann individuell auf den zukünftigen Pächter angepasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Pachteinnahmen

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