Beschlussvorlage - 2025/881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erweiterung der Widmung der Gemeindestraße (Flur 4, Flurstück 75/18, Gemarkung Sulzbach) im Neubaugebiet „Verlängerte Bismarckstraße“ wird beschlossen.

Das neue Teilstück der Gemeindestraße wird Bismarckstraße benannt.

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Sachverhalt

Die Erschließung umfasst den Ausbau der Erschließungsstraße sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen. Nach der Abnahme des Endstufenausbaus am 16.09.2024 hat die Stadt die Erschließungsanlage in ihre Baulast übernommen. Die Widmung der Straßen, Wege und Plätze erfolgt durch die Stadt, wobei der Erschließungsträger der Widmung zugestimmt hat. Mit der Widmung der Erschließungsstraße auf der städtischen Parzelle wird die Fläche offiziell zu einer öffentlichen Straße.

Somit ist die Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken dauerhaft gewährleistet.

Auf die als Anlage beigefügte Begründung des Bauamtes wird verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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