Beschlussvorlage - 2025/901
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung des Projekts "Erweiterungsanbau Grundschule Mellin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.04.2025
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Sachverhalt
Bedarfsbetrachtung:
Die Erweiterung der Mellinschule durch einen Anbau ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Klassen- und Gruppenräumen sowohl für den Schulbetrieb als auch für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) zu decken und somit den Ganztagsanspruch im Bereich der FGTS langfristig zu sichern. Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt nach derzeit gesetzlicher Lage das Bundesgesetz zum Ganztagsanspruch in Kraft, welches allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 1 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung gewährt. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet, was die Notwendigkeit einer entsprechenden baulichen Erweiterung der Schule weiter verstärkt.
Situation der Schule:
Aktuell werden an der Grundschule Mellin 440 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 21 Klassen unterrichtet. Die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen zeigt, dass die Klassengrößen auch in den kommenden Jahren konstant hoch bleiben werden. Für das Schuljahr 2025/2026 wurden bereits 100 Anmeldungen für Erstklässler verzeichnet, was voraussichtlich zu vier bis fünf ersten Klassen führen wird.
Zur Deckung des erhöhten Platzbedarfs wurde bereits eine Containeranlage mit sechs Klassensälen beschafft, die nach den Osterferien voraussichtlich zur Verfügung steht. Für die Betreuung der FGTS sind jedoch weiterhin Mietcontainer für sechs Gruppenräume erforderlich, was jährliche Kosten in Höhe von etwa 128.000 Euro für die Stadt Sulzbach verursacht.
Ein Anbau an das Bestandsgebäude könnte eine langfristige Lösung für den Platzbedarf bieten und die laufenden Mietkosten für die Container größtenteils oder vollständig einsparen. Dies würde nicht nur eine dauerhafte und nachhaltige räumliche Lösung schaffen, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition für die Stadt Sulzbach darstellen.
Situation der FGTS:
Die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS), die am Standort der Mellinschule betrieben wird, betreut derzeit 160 Kinder in fünf langen Gruppen (Betreuung bis spätestens 17 Uhr) und drei kurzen Gruppen (Betreuung bis spätestens 15 Uhr).
Im Zuge der stufenweisen Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 (zunächst nur für die erste Klassenstufe) wird eine kontinuierliche Erweiterung des Betreuungsangebots an den örtlichen Grundschulen erforderlich sein. Ab dem Schuljahr 2029/2030 werden alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 nach derzeit gesetzlicher Lage einen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung von insgesamt acht Stunden an allen fünf Werktagen haben. Auch wenn Eltern nicht verpflichtet sind, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, muss der Schulträger dennoch die entsprechenden Räumlichkeiten bereitstellen. Dabei reicht es nicht aus, lediglich Gruppenräume bereitzustellen – es müssen auch geeignete und pädagogisch angemessene Betreuungs- sowie Speisemöglichkeiten geschaffen werden.
Die Landesregierung geht davon aus, dass mit einem Platzangebot für durchschnittlich 78 Prozent der Schülerinnen und Schüler der ab 2026 geltende Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Für die Mellinschule bedeutet dies, dass künftig Betreuungsplätze für rund 340 Kinder bereitgestellt werden müssten – mehr als doppelt so viele wie derzeit verfügbar sind.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und den Ganztagsanspruch umzusetzen, ist eine bauliche Erweiterung der Mellinschule dringend erforderlich.
Kostensituation und Fördermöglichkeiten:
Aufgrund der aktuellen Baukostensteigerung, die seit 4. Quartal 2022 bis 1. Quartal 2025 eine Preissteigerung von 8 % umfasst, wurden die Gesamtkosten für den geplanten Anbau auf etwa 10,3 Mio € brutto aktualisiert. Diese Schätzung bleibt vorbehaltlich weiterer, noch zu erwartender Baukostensteigerungen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind bereits abgeschlossen. Die Baugenehmigung liegt vor. Der verbleibende Zeitraum von Wiederaufnahme bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme (LPH 5 - LPH 8) beträgt voraussichtlich noch etwa vier Jahre.
Aktuell mögliche Fördertöpfe:
- Trafo – Neubau/Umbau mit KfW-Förderzusage: ca. 1,25 Mio €
- Zukunftsinitiative – Aufstockung anderer Fördertöpfe: ca. 376.000 €
- KfW/BaFa – Energetischer Neubau nach KfW-40 Standard mit einer Förderung von bis zu 5 % bei max. 7,5 Mio € 375.000 €
- Ganztagsausbau – Fördermittel für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS): ca. 736.000 € Fertigstellung bis 31.12.2027 (laut MBK Verlängerung denkbar, ist aber nicht in den Förderrichtlinien geregelt)
- Startchancenprogramm – Lernförderliche Umgebung: ca. 1,2 Millionen €
Die maximal zu erreichende Fördersumme würde sich unter der Voraussetzung, dass die KfW-Förderung rund 375.000 € beträgt, auf insgesamt 3.938.000 € belaufen.
Um diese Fördersummen optimal auszuschöpfen, muss das Projekt in Teilbereiche unterteilt werden, sodass die jeweiligen Rechnungen den passenden Fördertöpfen zugeordnet werden können. Des Weiteren darf es keine Doppelförderung von Bundesmitteln geben, was bedeutet das z.B, die Gelder des Programms aus dem Ganztagsausbau nicht mit der KFW-Förderung kumuliert werden dürfen. Allerdings können die Fördermittel in verschiedenen Bauabschnitten abgerufen werden. Sodass die Fördertöpfe auf die verschiedenen Teilbereiche und Bauabschnitte verteilt werden müssen.
Beispielhafte Zuordnungen sind:
- Heizung, Fassade, Fenster, PV-Anlage könnten über die KfW oder Trafo-Förderung abgerechnet werden. (Gebäudehülle – 1 Bauabschnitt)
- Gruppenräume und Mensa sind förderfähig über die Ganztagsausbauförderung. (Ausstattung – 2 Bauabschnitt)
- Differenzierungs- und Klassenräume können über das Startchancenprogramm finanziert werden.
Diese strategische Aufteilung der Baumaßnahme in Teilbereiche ermöglicht es, die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang zu nutzen.
Unter der Voraussetzung, dass man durch den Erweiterungsbau die jährlichen Mietkosten für die Containeranlagen einsparen kann, wäre es möglich, die freiwerdenden Mittel für den Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlungen) eines Sonderkredites einzusetzen. Bei dem derzeitigen Zinsniveau könnte der kommunale Eigenanteil über einen Sonderkredit in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. € dargestellt werden, der anteilig zu Lasten der Haushaltsjahre 2026 – 2029 veranschlagt wird.
Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist es notwendig, weitere Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
