Beschlussvorlage - 2025/914
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderung – Anträge und Verteilung für Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.04.2025
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Sachverhalt
Im Haushalt 2025 der Position „Vereinsförderung“ stehen insgesamt 55.000 € zur Verfügung. Gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2022 werden die Hallennutzungsgebühren mit der Vereinsförderung verrechnet. Dadurch erfolgt bereits eine Förderung der Vereine in Höhe von insgesamt 20.000,- Euro. Dieser Betrag basiert auf den Rechnungsbeträgen der Hallennutzungsgebühren der vergangenen Jahre.
Zusätzlich sind Hallen-Kontrollfahrten eingeplant, die mit 5.000 € veranschlagt sind.
Laut der Haushaltsberatung für das Jahr 2025 wurden vom Stadtrat projektbezogene Förderungen eingeplant und getroffen:
- FC Neuweiler in Höhe von 5.000 € (gemäß Beschluss vom 11.02.2025 in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Gesellschaftspolitik)
- DRK Ortsverein Sulzbach e.V. in Höhe von 3.000 €
- DLRG Ortsgruppe Sulzbach e.V. in Höhe von 5.000 €
Die Gesamtabzüge belaufen sich somit auf 38.000 €. Damit stehen insgesamt 17.000 €.
In der Anlage sind die derzeitigen Anträge dargestellt. Nach den Richtlinien können Anträge bis zum 30.August gestellt werden.
Der Stadtrat wird gebeten, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
