Informationsvorlage - 2025/937
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Stärkeverhältnis im Stadtrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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12.06.2025
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Sachverhalt
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, erklärt in seinem Schreiben vom 07.05.2025, Eingang 08.05.2025, dass zwei Mitglieder der AfD-Fraktion die Fraktion verlassen haben. Demzufolge befinden sich zukünftig zwei fraktionslose Mitglieder im Stadtrat, die AfD-Fraktion besteht nunmehr aus 5 Mitgliedern.
§ 48 Abs. 2 Satz 7 KSVG hierzu: Ändert sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertreten Gruppierungen, so sind die Ausschüsse neu zu bilden, wenn sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Besetzung ergeben würde.
Folgende Besetzung ergibt sich unter Zugrundelegung des neuen Stärkeverhältnisses nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren:
CDU SPD AfD FW Grüne Linke FDP Fraktionslos Fraktionslos
4 3 2 2 0 0 0 0 0
Demnach ergeben sich keine Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse.
Aus einem Aufsichtsrat kann ein Mitglied nur aus wichtigem Grund abberufen werden und dies nur durch Beschluss des Stadtrates. Der Austritt aus einer Fraktion oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Fraktion stellen keinen wichtigen Grund dar. Hierzu Beschluss OVG Münster vom 12.02.1990 – 15 B 35/90
