Personalvorlage - 2025/924
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisationsuntersuchung im Fachbereich VI
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Personalvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Der Bericht über die Prüfung des Friedhofs-/ und Bestattungswesens nach § 123 Abs. 3 KSVG der Stadt Sulzbach vom 21. Juni 2024 durch das Landesverwaltungsamt Saarland und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen werden zum Anlass genommen, die Aufbau- als auch die Ablauforganisation im Fachbereich VI zu untersuchen.
Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt aufgrund der Komplexität eine externe Organisationsuntersuchung im Fachbereich VI durchzuführen.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 wurden im Frühsommer 2024 Richtpreisangebote verschiedener Dienstleister eingeholt, die sich mit der Thematik im Rahmen der Kommunalberatung beschäftigen.
Gemäß Vergabeerlass vom 28.08.2024 (Bekanntgabe der Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände) gelten für Liefer- und Dienstleistungen folgende Vergabegrundsätze:
2.1 Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird zur Anwendung empfohlen.
2.2 Eine Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe ist ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 25.000 Euro zulässig.
2.3 Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 100.000 Euro zulässig.
2.4 Befristet bis zum 31. Dezember 2025 sind abweichend von 2.2 und 2.3 ohne weitere Einzelbegründung zulässig eine Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro.
2.5 Für den Direktauftrag gilt § 14 UVgO bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 10.000 Euro.
Gemäß § 12 Abs. II UVgO sind bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber mehrere, grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Die Anforderungen an die Vergabe sind erfüllt.
Auf der Grundlage der oben genannten Zielstellung werden im Rahmen der Untersuchung insbesondere Aufgaben, Prozesse und Strukturen betrachtet, um den Personalbedarf des Fachbereiches zu ermitteln bzw. Empfehlungen für Optimierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation auszusprechen.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Ausschuss für Personalangelegenheiten mit dem Vorhaben zu befassen und nach Beratung und Empfehlung im Ausschuss für Finanzen und Allgemeine Angelegenheiten im Stadtrat über die Vergabe beschließen zu lassen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
