Beschlussvorlage - 2025/931
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit dem Standesamtsbezirk St. Ingbert - Erstinformation und weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Zusammenlegung der Standesamtsbezirke St. Ingbert - bestehend aus den ehemaligen Standesamtsbezirken St. Ingbert, Kirkel und Bexbach - sowie Sulzbach/Saar zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk St. Ingbert anzustreben. Sofern die Zusammenlegung im Rahmen der interkommunalen Abstimmungen positiv begleitet wird, wird die Verwaltung beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte zur Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes einzuleiten.
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar hatte bereits in seiner Sitzung am 12.06.2015 einstimmig beschlossen, eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Quierschied und der Stadt Friedrichsthal zu prüfen, dies unter anderem für den Bereich Standesamt.
Eine Zusammenarbeit im Bereich Standesamt ist letztlich daran gescheitert, dass der Gemeinderat Quierschied sich bereits in seiner Sitzung am 11.04.2019 gegen eine interkommunale Zusammenarbeit ausgesprochen hat, sowie daran, dass eine interkommunale Zusammenarbeit mit den beiden Kommunen für die Stadt Sulzbach Mehrkosten verursacht hätte. Folglich hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar in seiner Sitzung am 12.12.2019 eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt, in Anlehnung an den Beschluss des Gemeinderates Quierschied, einstimmig abgelehnt.
Eine mögliche Zusammenlegung mit dem Standesamtsbezirk St. Ingbert wurde bereits im Jahr 2020 erstmals geprüft. Der Stadtrat der Stadt Sulzbach lehnte eine entsprechende Zusammenarbeit in seiner Sitzung am 03.09.2020 (Vorlage 2020/309) ab.
Aufgrund der derzeitigen personellen und organisatorischen Situation im hiesigen Standesamt schlägt die Verwaltung vor, eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit der Stadt St. Ingbert erneut zu erörtern und eine mögliche Kooperation im Rahmen eines gemeinsamen Standesamtsbezirks zu prüfen. Diese Vorgehensweise wurde vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten der Stadt Sulzbach in seiner Sitzung vom 25.03.2025 positiv begleitet.
Vor diesem Hintergrund nahm Herr Bürgermeister Adam vor Kurzem Kontakt mit dem Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert auf. Ziel dieses ersten Austausches war es demnach, bereits in der Vergangenheit diskutierte Ansätze einer interkommunalen Kooperation ggf. erneut aufzugreifen und den Standpunkt des Oberbürgermeisters der Stadt St. Ingbert hierzu zu erfragen. Der Oberbürgermeister zeigte sich einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich grundsätzlich aufgeschlossen und positiv gegenüberstehend. Als möglicher Zeitpunkt für die Umsetzung einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes wurde seitens der Beteiligten – unter der Voraussetzung der Zustimmung der beteiligten Gremien – der 01.01.2026 ins Auge gefasst.
Im aktuellen Verfahren gilt jedoch zu beachten, dass neben dem Stadtrat St. Ingbert auch der Gemeinderat Kirkel sowie der Stadtrat der Stadt Bexbach einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zustimmen müssen. Diese Kommunen sind bereits Mitglieder der bestehenden Vereinbarung zur gemeinsamen Führung des Standesamtsbezirks St. Ingbert. Eine Einbindung aller beteiligten Gremien ist somit zwingende Voraussetzung der angestrebten Neustrukturierung.
1. Personalsituation
Die personelle Situation im Bereich Standesamt stellt sich wie folgt dar:
Zwei erfahrene Standesbeamtinnen sind seit den ersten Gesprächen mit St. Ingbert im Jahr 2020 ausgeschieden - eine davon unter anderem deshalb, weil beim Standesamt Saarbrücken attraktivere Eingruppierungen und somit höhere Vergütungen geboten werden können. Die derzeit einzig beim Standesamt aktive Standesbeamtin hat ihren Wechsel nach Saarbrücken vor Kurzem für Sommer 2025 angekündigt.
Zudem befindet sich eine weitere Standesbeamtin seit Jahresbeginn außer Dienst. Nach dem Weggang der einzig beim Standesamt tätigen Standesbeamtin, verbleiben somit lediglich zwei Standesbeamtinnen mit Beurkundungsbefugnis. Diese sind jedoch nicht direkt beim Standesamt tätig, sondern in anderen Abteilungen eingebunden, was regelmäßig zu Vertretungsproblemen und krankheitsbedingten Engpässen führt. Insbesondere die Sicherstellung der Unterschriftsberechtigung für beurkundungsrelevante Vorgänge gestaltet sich so zunehmend schwierig.
Die formellen Anforderungen – insbesondere die Qualifikation als Standesbeamtin bzw. Standesbeamter im gehobenen Dienst oder mit zweiter Verwaltungsprüfung und zusätzlichem Standesbeamtenlehrgang – erschweren zusätzlich eine dauerhafte Nachbesetzung dieser Schlüsselposition.
2. Kosten
Zur Einschätzung der finanziellen Auswirkungen eines gemeinsamen Standesamtsbezirks hat die Stadt St. Ingbert auf Basis der Daten aus dem Jahr 2024 eine Kostenermittlung durchgeführt. Laut dieser Berechnung ergibt sich für die Stadt Sulzbach derzeit ein voraussichtlicher Umlagebetrag in Höhe von 110.474,95 Euro. Die detaillierte Kostenberechnung ist als Anlage beigefügt.
Zum Vergleich:
Die jährlichen Kosten für den eigenständigen Betrieb des Standesamtsbezirk Sulzbach belaufen sich für das Jahr 2024 auf 125.761,90 Euro. Durch eine mögliche Zusammenlegung könnte somit auch eine jährliche Kostenersparnis erzielt werden.
3. Bürgernähe und Trauungen in Sulzbach
Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist insbesondere die Bürgernähe ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung der angestrebten interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes. Im Falle einer Kooperation würde der Sitz des gemeinsamen Standesamts in St. Ingbert festgelegt. Der dann neu gebildete Standesamtsbezirk St. Ingbert würde das Stadtgebiet St. Ingbert, das Gemeindegebiet Kirkel sowie die Stadtgebiete Sulzbach und Bexbach umfassen. Den Kommunen Kirkel und Bexbach wurde im Rahmen der bestehenden Kooperation von Seiten St. Ingberts die Einrichtung eines Sprechtages vor Ort angeboten. Diese Möglichkeit wurde von beiden Kommunen bislang nicht in Anspruch genommen, da für einen solchen Sprechtag ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz mit entsprechend technischer und organisatorischer Infrastruktur erforderlich ist.
Dank der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, insbesondere durch Ehe-Online und Urkunden-Online können viele Anliegen wie die Anmeldung zur Eheschließung oder die Anforderung von Urkunden bereits weitgehend online vorbereitet bzw. vollständig abgewickelt werden. Überwiegend in Ausnahmefällen – etwa zur Beurkundung von Sterbefällen durch Bestatter – ist ein persönlicher Besuch im Standesamt erforderlich.
Von Seiten der Stadt St. Ingbert wird ein solcher Sprechtag auch der Stadt Sulzbach angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund gilt dann auch für die Stadt Sulzbach zu prüfen, ob ein solcher Sprechtag bei der Stadt Sulzbach im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beim Standesamt erforderlich ist, um insbesondere älteren oder digital weniger affinen Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen Zugang zu standesamtlichen Leistungen zu ermöglichen.
Trauungen sollen auch weiterhin in Sulzbach möglich sein. Unter anderem aufgrund der attraktiven Räumlichkeiten – wie Aula oder Salzbrunnenhaus – bietet Sulzbach ideale Rahmenbedingungen für feierliche Eheschließungen mit zahlreichen Gästen.
Diese Möglichkeit soll ausdrücklich erhalten bleiben, zumal im übrigen Standesamtsbezirk St. Ingbert vorrangig kleinere Trauräumlichkeiten zur Verfügung stehen.
