Beschlussvorlage - 2025/932
Grunddaten
- Betreff:
-
Chancenvereinbarung zum Startchancen-Programm Säule II
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Das Startchancen-Programm ist Teil des 2020 beschlossenen Koalitionsvertrages des Bundes. Es ergänzt die einzelnen Landesprogramme zur Unterstützung von Schulen in schwieriger Lage. Ziel ist es, die seit Jahren insgesamt zurückgehenden schulischen Leistungen der Schüler und Schülerinnen wieder zu verbessern und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Insgesamt stehen von Bund und Land über einen Zeitraum von zehn Jahren 120 Millionen Euro für Schulen im Saarland zur Verfügung.
Im Saarland profitieren 55 Schulen vom Startchancenprogramm. 60% der Startchancen-Schulen gehören zum Primarbereich, 40% der Schulen sind weiterführende oder berufliche Schulen.
In Sulzbach werden die Grundschule Mellin sowie die Gemeinschaftsschule im Rahmen des Programms gefördert und erhalten somit gezielte Unterstützung zur Stärkung der Bildungschancen.
Das Programm besteht aus drei zentralen Säulen:
• Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung,
• Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung,
• Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.
Rahmenbedingungen und Informationen zur Säule II des Startchancen-Programms
Das Bundesprogramm gibt zur Erreichung der Ziele einen Rahmen vor, der von jeder Schule individuell für zehn Jahre ausgestaltet wird. Für die Säule II geschieht dies mit dem Chancenkonzept, welches durch die Schule erstellt wird. Das Chancenkonzept ist die Basis für die jährliche Chancenvereinbarung der Schule. Die Schule wird hier durch finanzielle Mittel, das sogenannte Chancenbudget, unterstützt. Es ermöglicht die Umsetzung der im Chancenkonzept skizzierten bzw. in der Chancenvereinbarung konkretisierten Maßnahmen. Die Gesamthöhe des Chancenbudgets ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem zusätzlichen Betrag, der aufgrund der Schülerzahl kalkuliert wird. Die Schulaufsicht informiert die Schule jährlich über die Höhe ihres Chancenbudgets.
Erstellung des Chancenkonzeptes
Die Mellinschule erarbeitete im ersten Schulhalbjahr 2024/25 auf Grundlage des im Herbst 2024 erhobenen Ist-Stands sowie in enger Abstimmung mit den schulischen Gremien das Chancenkonzept und die erste Chancenvereinbarung. Diese umfasst drei Schulhalbjahre. Sie bezieht sich auf das zweite Schulhalbjahr des Schuljahres 2024/25 sowie das Schuljahr 2025/26. Zentrales Ziel und handlungsleitendes Prinzip des Chancenkonzepts ist die intensive individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der angestrebten Halbierung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in den Fächern Deutsch und Mathematik verfehlen. Das Chancenkonzept kann entsprechend der Erfahrungen der Schule im Programm angepasst und weiterentwickelt werden. Das finale Chancenkonzept der Mellinschule und die dazugehörige Chancenvereinbarung sind als Anlage beigefügt.
Das erste Programmgespräch mit den Programmverantwortlichen am Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), insbesondere mit der Schulaufsicht und der Schulentwicklungsberatung der Abteilung Fort- und Weiterbildung des Bildungscampus Saarland, fand im vierten Quartal 2024 statt. Im Rahmen dieses Austauschs wurde gemeinsam mit Vertreterinnen der Mellinschule das Chancenkonzept sowie die erste Chancenvereinbarung abgestimmt. Im Anschluss wurden beide Dokumente durch die Schule in finalisierter Form bei der Schulaufsicht eingereicht. Im April 2025 erfolgte sodann die Unterzeichnung durch die Schulleitung, verbunden mit der Weiterleitung an die zuständige Schulaufsicht im MBK zur Prüfung der Förderfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen. Nach positiver Prüfung und entsprechender Unterzeichnung durch die Schulaufsicht sowie die Ministerin für Bildung und Kultur, wurde die Chancenvereinbarung dem Schulträger mit Wirkung vom 14. Mai 2025 zur Unterzeichnung übermittelt.
Kooperation Schule und VHS
Die VHS der Stadt Sulzbach hat zu einigen Punkten des Chancenkonzepts bereits ihr Interesse signalisiert, erforderliche Kurse oder den Einsatz von Dozenten über die VHS zu organisieren, um so die Umsetzung der geförderten Maßnahmen zu unterstützen.
Ziel ist es, im Rahmen des Chancenkonzepts eine Kooperation zwischen Mellinschule und der VHS der Stadt Sulzbach zu etablieren und damit eine Win-Win-Situation für beide Seiten zu schaffen. Die Schule profitiert von der fachlichen und organisatorischen Unterstützung der VHS, während die VHS ihre Expertise und Angebote bedarfsgerecht einbringen und erweitern kann. In diesem Zusammenhang sollen in Kürze erste Gespräche zwischen Schulleitung und Verantwortlichen der VHS stattfinden.
Ablauf ab 2026/2027
Ab 2026 führen die Verantwortlichen der Mellinschule mit den Programmverantwortlichen am MBK (Schulaufsicht, Qualitätssicherung) im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres, bis 31. März das jährliche Programmgespräch, in dem die bisher an der Schule durchgeführten Maßnahmen reflektiert werden. Auf dieser Grundlage wird unter Berücksichtigung von Chancenkonzept und verfügbarem Chancenbudget die Chancenvereinbarung für das folgende Schuljahr besprochen. An diesem Gespräch kann auch eine Schulentwicklungsberaterin/ein Schulentwicklungsberater des Bildungscampus Saarland teilnehmen. Die Schule finalisiert nach dem Gespräch die abgestimmte Chancenvereinbarung.
Die Schule unterzeichnet die Chancenvereinbarung (Maßnahmenbereiche, Maßnahmen, Kostenplan) für das Folgeschuljahr und reicht diese bis 15. Mai bei der Schulaufsicht ein.
Finanzierung
Der Schulträger der Mellinschule, die Stadt Sulzbach, erhält zur Finanzierung der im Chancenkonzept festgelegten Vorhaben der Schule für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 insgesamt bis zu 107.760-, € als Chancenbudget für die Mellinschule.
Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung gewährt. Über die Vollfinanzierung hinausgehende Mehr- und Folgekosten gehen zu Lasten des Schulträgers. Zusätzlich zum Chancenbudget erhält der Schulträger eine Verwaltungspauschale in Höhe von bis zu 4 Prozent des Chancenbudgets.
Fazit
Im Rahmen von Säule II des Startchancen-Programms wird der Schulträger ausschließlich nach Bedarf und im Rahmen seiner Zuständigkeiten unterstützend tätig. Die Beantragung der zur Finanzierung erforderlichen Mittel obliegt allerdings dem Schulträger.
Die Erarbeitung des Chancenkonzepts sowie der Chancenvereinbarung liegt in der Verantwortung der Schule. Diese erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem Bildungscampus Saarland, da die Maßnahmen des Chancenkonzepts primär pädagogisch ausgerichtet und damit schulbezogen sind.
