Beschlussvorlage - 2025/955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts zum Erwerb von Parzellen im Bereich Hirschbacher Weg 1 (Hirschbachareal) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Ein Notariat aus Saarbrücken hat mit Schreiben vom 04.04.2025 den Verkauf von mehreren Parzellen im Bereich Hirschbacher Weg 1 (Hirschbachareal) der Gemarkung Sulzbach angezeigt. Eine Übersicht der verkauften Parzellen ist als Katasterkarte beigefügt (blaue Schraffierung). Im Schreiben fragt das Notariat  an, ob die Stadt Sulzbach von Ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Bei der Fläche handelt es sich um ein ca. 100.000 m² großes Areal.

Ein Vorkaufsrecht soll von der Stadt Sulzbach nicht ausgeübt werden, da kein Interesse an einem Konversionsgelände besteht und auch keine finanziellen Mittel zum Erwerb zur Verfügung stehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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