Beschlussvorlage - 2025/959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss der nachfolgend aufgeführten Verträge zwischen der Stadt Sulzbach/Saar und der KDI GmbH wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt:

 

  • Dienstleistungsvertrag über die Facilitydienste (Hausmeistertätigkeiten) für AULA, Salzbrunnenensemble und Sportzentrum in der Stadt Sulzbach/Saar
  • Dienstleistungsvertrag über die Betreuung und Begleitung des Glasfaserausbaus in Sulzbach

 

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Sachverhalt

Der Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten im Sportzentrum vom 29.03.2006 zwischen den Stadtwerken Sulzbach/ Saar GmbH und der Stadt Sulzbach/Saar wurde per Vertrag vom 14.07.2008 mit der KDI GmbH, als Rechtsnachfolger der Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, neu geschlossen. Mit Datum vom 18.10.2007 wurde zudem mit der KDI GmbH ein Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten in und an AULA und Salzbrunnenensemble geschlossen. Die Verträge wurden zunächst mit einer Laufzeit bis 31.12.2009 mit entsprechender Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr bei unterbleibender Kündigung geschlossen. Mit 1. Änderungsvertrag zum 01.01.2012 wurde die Verlängerungsoption auf jeweils fünf Jahre mit Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende erhöht. Ausdrücklich in den Verträgen vorbehalten war jedoch der Abschluss eines Auflösungsvertrages aus wichtigem Grund vor Ablauf der Kündigungsfrist, ebenso wie eine Anpassung oder Auflösung des Vertrages aus geänderten wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Gründen.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wird der Vertrag neu gefasst. Die bestehenden Alt-Verträge werden entsprechend außer Kraft gesetzt.

Ebenso wird zur Unterstützung und Entlastung der Stadtverwaltung ein Vertrag über die Betreuung und Begleitung des Glasfaserausbaus neu abgeschlossen.

Die Verträge und die entsprechenden Kalkulationen der KDI GmbH sind als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Bei positiver Beschlusslage werden die Kosten ab dem Haushalt 2026 bereitgestellt.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage 3 verwiesen.

 

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