Beschlussvorlage - 2025/961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Umsetzung des Stadtreinigungskonzeptes wird beschlossen.
  2. Dem Abschluss des Mietvertrages mit der KDI GmbH zur Anmietung einer Kehrmaschine wird zugestimmt.
  3. Dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der KDI GmbH über die Reinigung der Treppen- und Gehwege in Sulzbach wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat war bereits mehrfach mit der Angelegenheit „Projekt Anschaffung einer Kehrmaschine“ sowie „Entwicklung eines Stadtreinigungskonzeptes“ befasst.

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 04.12.2024 die Stadtverwaltung mit der weiteren Prüfung und Umsetzung eines Stadtreinigungskonzeptes sowie mit der Erarbeitung einer entsprechenden neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sowie der Verhandlung und dem Abschluss der notwendigen Verträge beauftragt.

Ziel ist es insgesamt die Stadtreinigung in der Stadt Sulzbach effizienter zu gestalten und effektiver durchzuführen.

Hierzu sind insbesondere die folgenden Maßnahmen geplant:

  •           Rückübertragung der Reinigung aller innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landstraßen I. und II. Ordnung sowie der Plätze auf die Stadt Sulzbach
  •           dementsprechend Anschaffung einer großen Kehrmaschine zur Straßenreinigung sowie zur Reinigung der Plätze im Stadtgebiet durch die KDI GmbH und Vermietung dieser Kehrmaschine an die Stadt
  •           Erstellung eines neuen Reinigungskatasters, aus welchem sich die Reinigungsintervalle der rückübertragenen Straßen und Plätze (ähnlich den Plänen beim Winterdienst) mittels Kehrmaschine ergeben
  •           Effizientere Reinigung der städtischen Spielplätze, Bushaltestellen, Mülleimer- und Containerstandplätze etc. mittels mobilem Hochdruckreiniger, mit welchem die neue Kehrmaschine ausgestattet ist
  •           Reinigung der Treppen- und Gehwege sowie der Rinnen erfolgt weiterhin vertraglich durch die KDI GmbH
  •           Verbesserung der innerstädtischen Handreinigung durch Etablierung eines Reinigungstrupps
  •           Reinigung der Bürgersteige vor den jeweiligen Anwesen verbleibt per neuer Straßenreinigungssatzung bei den Bürgern
  •           weitere Forcierung des Projektes zur Videoüberwachung an Containerstellplätzen (hier soll es eine Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie ein Pilotprojekt geben, um künftig die Videoüberwachung zu ermöglichen und zu realisieren)
  •           Etablierung einer „Müllstreife“ im Stadtgebiet, welche regelmäßig spezielle und bekannte Orte von Müllverschmutzung observiert, Tatverstöße feststellt und dadurch die Müllproblematik eingedämmt wird
  •           Notwendigkeit der Aufpersonalisierung des Fachbereich VI (Baubetriebshof) sowie des Fachbereichs III (City Wache) zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben
  •           Planung der Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der entsprechenden Gebührensatzung zum 01.01.2027. Erst ab diesem Zeitpunkt soll dann auch eine Gebührenerhebung erfolgen.

 

Dementsprechend wurden in enger Abstimmung zwischen der KDI GmbH und Fachbereich VI verschiedene Angebote einer Kehrmaschine eingeholt, Gespräche geführt und auch verschiedene Maschinen begutachtet und getestet.

Ebenso wurden, gemäß Beauftragung des Rates durch Beschluss vom 04.12.2024, ein Sauberkeitskonzept und die entsprechenden Verträge erarbeitet und verhandelt.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlagen verwiesen.

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung im Detail über den aktuellen Stand informiert und um weitere Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Es wird um Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage 8 verwiesen.

 

 

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