Beschlussvorlage - 2025/963
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Zukunftsmaßnahmen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) hat der Bundesgesetzgeber die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet zu bestimmten Zeitpunkten Wärmepläne vorliegen müssen. Im Fall von Sulzbach muss eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 vorliegen.
Das Bundesland Saarland hat daraufhin im Gesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Wärmeplanungsumsetzungsgesetz – WPUG) die Umsetzung im Saarland geregelt und einen Belastungsausgleich für die übertragene Aufgabe festgelegt. Dieser ergibt sich gemäß Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung. Für Sulzbach beträgt dieser für die Erstellung 206.267,76 €. (Verteilungsschlüssel nach § 2 Abs. 1), Hiervon wurden der Stadt Sulzbach Ende 2024 bereits 41.253,55 € überwiesen.
Markterkundung
Im Rahmen einer Anfang 2025 durchgeführten Markterkundung wurden sechs Unternehmen für ein Richtpreisangebot angefragt, von denen drei auch der Aufforderung nachgekommen sind. Die Ergebnisse der Markterkundung sind der Vorlage als Anlage hinzugefügt.
Vergabeprozess
Gemäß § 37 UVgO wurden die drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Zeitraum war der 30.04.2024 bis zum 16.05.2025 mit einer Verlängerung zum 23.05.2025.
Nach §43 UVgO erhält das wirtschaftlichste abgegebene Angebot den Zuschlag. Die abgegebenen Angebote sind der Vorlage als Anlage hinzugefügt.
Mithilfe einer Aufgabenbeschreibung sowie der Pflicht, einen Zeitplan sowie Referenzen vorzulegen, wurde sichergestellt, dass alle fachlichen sowie zeitlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht seitens des Dienstleisters eingehalten werden. Die geplante Fertigstellung des Projekts ist Ende 2027.
Votum
Das abgegebene Angebot erfüllt nach Auffassung der Verwaltung sämtliche Kriterien einer kommunalen Wärmeplanung und befindet sich finanziell im Bereich der durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Angebot anzunehmen.
