Beschlussvorlage - 2025/965

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Beantragung einer Bedarfszuweisung beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird zugstimmt. Die Förderung kommt dem barrierefreien Ausbau des Tennisvereins Sulzbach zugute und wird an den Verein bei erfolgreicher Bewilligung weitergereicht.
  2. Der hierfür notwendige kommunale Eigenanteil in Höhe von 14.100 € wird aus dem Investitionshaushalt bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über den Titel „Kinderspielplätze“ im Investitionsprogramm.
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Sachverhalt

Das Tenniszentrum Sulzbach (TZS) plant den Anbau eines Containers mit einem barrierefreien WC und Dusche. Zusätzlich soll, um einen barrierefreien Zugang zu dem Clubheim herzustellen, eine barrierefreie Rampe errichtet werden. Da ein Teil der Maßnahme auf städtischem Gelände errichtet werden soll, muss die Stadt den anfallenden, finanziellen Anteil übernehmen.

 

 

Brutto

Eigenanteil

Gesamtkosten

74.160,80 €

 

Anteil Tennisverein

17.850,00 €

12.495,00 €

Anteil Stadt

47.321,29 €

14.100,00 €

 

Der Anteil des Tennisvereins wird mit 30 % über die Sportplanungskommission gefördert. Der städtische Anteil kann zu 75 % durch eine Bedarfszuweisung des Ministeriums des Innern gedeckt werden. Wodurch sich ein kommunaler Eigenanteil von 14.100 € ergibt.

Die beabsichtigte Bezuschussung des Tenniszentrums, mit dem Zweck Containeranlagen zu errichten, stellt einen zweckgebundenen, investiven Zuschuss dar. Deshalb können keine Haushaltsmittel des Titels Vereinsförderung (Kostenstelle 42100100, Konto 53180100) genutzt werden, da diese nur für konsumtive Zwecke zur Verfügung stehen (allg. Förderung der Jugendarbeit des Vereins, Energiekosten, etc.).

Folglich müssen Mittel aus dem investiven Bereich durch einen Stadtratsbeschluss bereitgestellt werden, da kein gesonderter Ansatz besteht im Investitionsprogramm 2025 besteht.

Für die Neuanschaffung von Spielplatzgeräten wurden im Investitionsprogramm 2025 42.000 € bereitgestellt. Zusätzlich stehen aus den Vorjahren übertragene Mittel zur Verfügung. Laut derzeitigem Stand der Buchführung stehen, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage, rd. 80.000 € zur Verfügung.

Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter für Spielplätze, sind die zur Verfügung stehenden Mittel derzeit fast vollumfänglich verplant

Für die Errichtung des Matschspielplatzes (ehemalige Kneippanlage) sind hierbei in etwa 20.000 € vorgesehen.

Nach einem Gespräch mit Frau Uhlig-Riedinger, Referatsleiterin der Städtebauförderung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, hat sich herausgestellt, dass der Matschspielplatz 2026 nach erfolgreicher Erstellung des ISEK und der damit verbundenen Aufnahme in das Städtebauförderprogramm, förderfähig sein wird. Durch eine Verschiebung der Maßnahme ins Jahr 2026 könnten Fördermittel für den Matschspielplatz genutzt werden. Dadurch stünden im Jahr 2025 etwa 20.600 € für den barrierefreien Ausbau des Tenniszentrums zur Verfügung.

Nach Abzug des Eigenanteils von 14.100 € verbleiben rund 6.500 €, die zur Planung des Matschspielplatzes im Jahr 2025 eingesetzt werden könnten. So könnte nach Aufnahme ins Städtebauförderprogramm im Jahr 2026 direkt mit der Umsetzung begonnen werden.

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Finanz. Auswirkung

Wie zuvor beschrieben.

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