Beschlussvorlage - 2025/968
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung der Stadt Sulzbach/Saar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und allgemeine Angelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinden haben die gesetzliche Pflicht, den Selbstschutz der Bevölkerung zu fördern (vgl. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes sowie § 37 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland).
Hierzu gehört, die Bürgerinnen und Bürger über die notwendige Krisenvorsorge zu informieren und zu eigenen Vorsorgemaßnahmen zu animieren. In besonderen Schadenslagen ist es notwendig, dass Stadt und Bevölkerung eng zusammenarbeiten. Dabei ist entscheidend, dass jeder Einzelne rechtzeitig eigene Vorsorgemaßnahmen trifft, um sich selbst zu schützen und gleichzeitig Einsatzkräfte zu entlasten. Der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung kommt dahingehend heute eine bedeutende Rolle für die Bewältigung von Katastrophen zu, da die Ressourcen des Katastrophenschutzes endlich sind. Der Staat unterstützt die Bevölkerung im Krisenfall, alle Aufgaben allein kann er jedoch nicht übernehmen. Es ist eine Zusammenarbeit aller notwendig, um mögliche Lücken zu füllen. Eine ehrliche Kommunikation über Risiken, die Aufgaben der Behörden und die Grenzen staatlicher Möglichkeiten ist wichtig, um ein realistisches und effektives Miteinander zu fördern.
Im Ernstfall können bspw. Verkehr, Kommunikation, Versorgung und vieles mehr beeinträchtigt sein. Einsatzkräfte können so ausgelastet sein, dass nicht direkt mit Hilfe gerechnet werden kann. Wer gut vorbereitet ist und weiß, was in so einer Situation zu tun ist, kann sich selbst, seiner Familie und auch anderen Menschen besser helfen.
Um die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren, ist der Versand eines Anschreibens inkl. Informationsflyer an alle Haushalte in der Stadt vorgesehen. Der Stadtrat wurde über diesen Plan bereits mehrfach informiert. Mit diesem Vorgehen soll keine „Panikmache“ betrieben werden, wie leider oft vorgeworfen wird. Es soll das genaue Gegenteil erreicht werden. Bürgerinnen und Bürger sollen hierdurch wichtige Informationen und damit Sicherheit erhalten, damit sie wissen, wie sie mit solchen Situationen umgehen können und wie sie sich vorbereiten können.
Damit der Stadtrat sich einen Eindruck machen kann, wurden Entwürfe des geplanten Anschreibens und des Informationsflyers dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Es wurden verschiedene Angebote für den Druck und den Versand eingeholt. Das Angebot der Reha GmbH war das kostengünstigste und unterstützt gleichzeitig die Arbeit der Werkstatt für behinderte Menschen und damit einen guten Zweck. Daher ist beabsichtigt, den Auftrag der Reha GmbH zu erteilen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich persönlich über die Thematik auszutauschen, wird zusätzlich ein Info-Telefon zu den regulären Dienstzeiten eingerichtet. Zudem sind Informationsveranstaltungen geplant. Anmeldungen können an eine hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse gesendet werden, die im Anschreiben erwähnt wird.
Wie bereits in der Ausschusssitzung am 08.04.25 angekündigt, besteht außerdem die Möglichkeit, Exemplare des Ratgebers für Notfallvorsorge des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für alle Haushalte zu erhalten. Hier ist beabsichtigt, die Broschüren mithilfe der Umschau an einen Großteil der Haushalte zu verteilen. Für Haushalte, die die Umschau nicht erhalten, werden außerdem Broschüren zur Abholung im Rathaus bereitliegen.
Es ist vorgesehen, den Auftrag für den Druck und Versand eines doppelseitigen Anschreibens inkl. eines Flyers der Reha GmbH zu erteilen. Die Verteilung der BBK-Broschüre soll über die Umschau erfolgen.
