Beschlussvorlage - 2025/866

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Auftrag zur Belegung des Daches des Feuerwehrgerätehauses wird an die Firma Sonalis gemäß dem geprüften Angebot vom 02.06.2025 vergeben.

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Sachverhalt

Um den im Klimaschutzkonzept beschlossene Maßnahmenkatalog (vgl. Handlungsfeld 3-Energieeffizienz und Ausbau erneuerbare Energien) in Sulzbach voranzutreiben, soll auf dem Feuerwehrgerätehaus in Neuweiler eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Vergabeprozess

Gemäß § 37 UVgO wurden insgesamt vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Zeitraum war der 30.04.2024 bis zum 30.05.2025.

Nach §43 UVgO erhält das wirtschaftlichste abgegebene Angebot den Zuschlag. Die abgegebenen Angebote sind der Vorlage als Anlage hinzugefügt.

 

Technische Besonderheiten

Im Gegensatz zu der Anlage am Rathaus wird die Anlage an dem FWG notstromfähig sein und mithilfe eines Notstromsteckers auch im Falle eines Stromausfalls ohne Unterbrechung weiter Strom an diesen liefern können.

Wirtschaftlichkeit

Die Anlage amortisiert sich unter Berücksichtigung von Rückstellungen nach ca. 12-13 Jahren.
 

Statik

Der optionale Punkt Statik muss aus Sicht des Fachplaners für die Feuerwehr nicht noch einmal extern geprüft werden.

Votum

Das abgegebene Angebot erfüllt nach Auffassung der Verwaltung sämtliche technische Kriterien und gestellten Anforderungen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Angebot anzunehmen. Eine externe Begutachtung der Statik ist in dem Fall des Feuerwehrgerätehauses nicht notwendig.

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Finanz. Auswirkung

Auf der Kostenstelle Anlagen im Bau sind für das Projekt die benötigten Mittel bereitgestellt.

 

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