Beschlussvorlage - 2025/866
Grunddaten
- Betreff:
-
Belegung des Feuerwehrgerätehauses in Neuweiler mit einer Photovoltaikanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Um den im Klimaschutzkonzept beschlossene Maßnahmenkatalog (vgl. Handlungsfeld 3-Energieeffizienz und Ausbau erneuerbare Energien) in Sulzbach voranzutreiben, soll auf dem Feuerwehrgerätehaus in Neuweiler eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Vergabeprozess
Gemäß § 37 UVgO wurden insgesamt vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Zeitraum war der 30.04.2024 bis zum 30.05.2025.
Nach §43 UVgO erhält das wirtschaftlichste abgegebene Angebot den Zuschlag. Die abgegebenen Angebote sind der Vorlage als Anlage hinzugefügt.
Technische Besonderheiten
Im Gegensatz zu der Anlage am Rathaus wird die Anlage an dem FWG notstromfähig sein und mithilfe eines Notstromsteckers auch im Falle eines Stromausfalls ohne Unterbrechung weiter Strom an diesen liefern können.
Wirtschaftlichkeit
Die Anlage amortisiert sich unter Berücksichtigung von Rückstellungen nach ca. 12-13 Jahren.
Statik
Der optionale Punkt Statik muss aus Sicht des Fachplaners für die Feuerwehr nicht noch einmal extern geprüft werden.
Votum
Das abgegebene Angebot erfüllt nach Auffassung der Verwaltung sämtliche technische Kriterien und gestellten Anforderungen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Angebot anzunehmen. Eine externe Begutachtung der Statik ist in dem Fall des Feuerwehrgerätehauses nicht notwendig.
