Beschlussvorlage - 2025/70

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat entscheidet über das weitere Vorgehen.

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Sachverhalt

In der Vorlage Nr. 2023/504 vom 26.09.2023 wurde der Stadtrat letztmalig über den Stand der Schlussabrechnung des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms Stadtmitte Sulzbach informiert. Dort war aufgeführt, dass das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet im Bereich der Innenstadt Sulzbach zeitlich zurück auf die 1970er Jahre geht (Beginn 1971) es endete im Jahr 2012. Die Stadt Sulzbach musste unter anderem alle Grundstücksgeschäfte aufarbeiten und darlegen sowie sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu allen förderrechtlich relevanten Einzelvorhaben gegenüberstellen. Von Seiten der Verwaltung wurden die notwendigen Unterlagen vorbereitet. Die Leistungen zum förderrechtlichen Abschluss des Sanierungsgebietes „Stadtmitte-Sulzbach“ wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Planung am 28.03.2019 an das Büro Kommunalentwicklung Kempf vergeben.

Das Büro Kempf hat im Dezember 2021 die Akte mit der Schlussabrechnung in 3-facher Ausfertigung fristgerecht beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) eingereicht.

Vorangegangen war die Ausarbeitung von Herrn Banuat (ehemaliger Bauamtsleiter) und dem Büro Kempf, wonach die Bagatellregelung gemäß § 155 Abs. 3 BauGB Anwendung finden sollte und keine Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet erhoben werden müssen.

Der Abschluss der Prüfung der Schlussabrechnung durch das Ministerium war bis zum 31.08.2024 avisiert.

Am 13.10.2025 ist der endgültige Abrechnungs-, Widerrufs- und Rückforderungsbescheid mit Datum vom 30.09.2025 des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport bei der Stadt Sulzbach eingegangen.

Der Stadtrat wird in der Sitzung im Detail über den aktuellen Sachstand informiert.

Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

Der Stadtrat möge in Kenntnis des Sachstandes sowie der dargestellten Möglichkeiten das weitere Vorgehen beraten und beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Je nach gewählter Möglichkeit werden die erforderlichen Mittel entsprechend im Haushalt bereitgestellt.

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